günstige Sozialbestattung Berlin
Sozialbestattung in Berlin
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Immer mehr Menschen wünschen sich die naturnahe Beerdigung, am liebsten unter einem Baum in friedlichem Wald. Geht das, wenn die Feuerbestattung als Sozialbestattung nach § 74 SGB XII abgerechnet wird?
Die Feuerbestattung als Sozialbestattung nach § 74 SGB XII durchzuführen, bedeutet die Kostenübernahme der Bestattungskosten durch das Sozialamt des zuständigen Berliner Bezirks. So können bestattungspflichtige Menschen, die finanziell schlecht aufgestellt sind, in Berlin ihre Angehörigen würdevoll beisetzen lassen.
Wir können die Waldbestattung auch als Sozialbestattung anbieten. Gern zeigen wir bestattungspflichtigen Angehörigen, die eine Kostenübernahme beantragt haben, die Möglichkeiten hierfür auf.
Wir organisieren mit Liebe in Berlin die naturnahe Waldbestattung als Sozialbestattung. Kosten für Angehörige 0€!
Bestattungspflichtige Familienangehörige, die mit wenig Geld auskommen müssen, können eine Bestattung nicht ohne Weiteres schultern. betroffen sind nicht nur Sozialhilfeempfänger, sondern auch Rentner, Arbeitslose und alle mit einem niedrigen Einkommen. Wenn die verstorbene Person dann kein Geld hinterlässt und auch keine finanzielle Absicherung der eigenen Bestattung hinterlegt hat, sind oft die Voraussetzungen für die Kostenübernahmeerklärung des Sozialamtes gegeben. Diese Übernahmeerklärung gilt für die Bestattungskosten, die für unsere Leistungen als Bestattungsunternehmen anfallen und für die Friedhofsgebühren.
Der Antrag auf Kostenübernahme ist für Sozialhilfe-Empfänger, aber auch andere bestattungspflichtige Angehörige wie Rentner, Studenten oder einfach Geringverdiener gedacht. Grundvoraussetzung ist neben den fehlenden finanziellen Mitteln die Bestattungspflicht. Nahestehende Freunde oder Nachbarn sind nicht bestattungspflichtig und können deshalb diesen Antrag auch nicht stellen.
Bestattungspflichtig sind grundsätzlich Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, die Eltern, die volljährigen Geschwister und die Großeltern des verstorbenen Menschen. Mit Vorrang bestattungspflichtig sind die Erben.
Bestattungskosten sind zum Beispiel die formellen Aufgaben zum Sterbefall, die Kremierung mit Kremierungssarg, die Urne, aber auch ein Blumenschmuck für die Urne und die Ausrichtung der Beerdigung durch unsere Mitarbeiter. Auch die Grabkosten werden übernommen. Hier werden in der Regel nur die günstigeren Grabstellen übernommen, wie Reihenstellen oder die in Urnengemeinschaften.
Der Antrag auf Kostenübernahme muss mit den Nachweisen zu eigenen, finanziellen Situation gestellt werden. Anerkannte Nachweise sind u.a. die Kontoauszüge letzten drei Monate, aus denen monatliche Einnahmen und Ausgaben hervorgehen. Das sind aktuelle Mietzahlungen, Ratenzahlungen und andere laufende Kosten. Weiterhin sind Leistungs- und Rentenbescheide oder Lohnabrechnungen vorzulegen. Hervorzuheben ist auch die erforderliche, rechtzeitige Antragsstellung auf die Kostenübernahme.
War der oder die verstorbene Familienangehörige bereits Leistungsempfänger von Sozialhilfe, ist dieses Sozialamt auch der zuständige Kostenträger für die Bestattungskosten. Andernfalls ist das Sozialamt des Bezirkes zuständig, in dem der Tod eintrat.
Gern helfen wir unseren Kunden bei der Antragsstellung. Auf Grund der teilweise sehr langen Bearbeitungszeiten für die Anträge übernehmen wir die Waldbestattung als Sozialbestattung bereits vor dem Vorliegen der Kostenübernahmeerklärung.