günstige Sozialbestattung Berlin
Sozialbestattung in Berlin
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Die Feuerbestattung als Sozialbestattung nach § 74 SGB XII durchzuführen, bedeutet die Kostenübernahme der Bestattungskosten durch das Sozialamt des zuständigen Berliner Bezirks. So können bestattungspflichtige Menschen, die finanziell schlecht aufgestellt sind, in Berlin ihre Angehörigen würdevoll beisetzen lassen.
Wir planen und führen die liebevolle Feuerbestattung als Sozialbestattung für Angehörige für 0€ durch! Lassen Sie sich in Ruhe bei uns beraten.

Viele Rentner, Arbeitslose, aber auch Menschen mit niedrigem Einkommen haben oft nicht das Geld für die würdevolle Feuerbestattung von Angehörigen. Und wenn beim verstorbenen Familienmitglied ebenfalls keine finanziellen Mittel dafür vorhanden sind, wie ein Erbe oder eine Bestattungsvorsorge, können die Kosten vom zuständigen Sozialamt getragen werden. Das gilt für die Bestattungskosten, die für unsere Leistungen als Bestattungsunternehmen anfallen und für die Friedhofsgebühren.
Der Antrag auf Kostenübernahme macht nicht nur für Sozialhilfe-Empfänger Sinn. Auch andere bestattungspflichtige Angehörige wie Rentner, Studenten oder einfach Geringverdiener erhalten in vielen Fällen die Kostenübernahmeerklärung.
Bestattungspflichtig sind grundsätzlich Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, die Eltern, die volljährigen Geschwister und die Großeltern des verstorbenen Menschen. Vorrangig bestattungspflichtig sind die Erben.
Kann man die Bestattungspflicht ablehnen?
Nein, aus der Bestattungspflicht wird niemand entlassen. Nicht aus finanziellen und nicht aus persönlichen Gründen. Erwachsene Kinder zum Beispiel stehen weiterhin in der Pflicht zur Bestattung, auch wenn der Kontakt zum Vater oder der Mutter jahrelang nicht mehr oder womöglich sogar noch nie bestand. Genausowenig zählen tiefe Zerwürfnisse und Zwistigkeiten zwischen der verstorbenen Person und der Familie, die Bestattungspflicht bleibt bestehen. Auch in solchen Fällen helfen wir engagiert und kümmern uns.
Bestattungskosten sind zum Beispiel die Formalitäten rund um den Sterbefall, die Kremierung mit Kremierungssarg, die Urne, aber auch ein Blumenschmuck für die Urne und die Ausrichtung der Beerdigung durch unsere Mitarbeiter. Auch die Grabkosten werden übernommen. Hier werden in der Regel die etwas günstigeren Grabstellen übernommen, wie Reihenstellen oder die in Urnengemeinschaften.
Wichtig ist die rechtzeitige Antragsstellung auf die Kostenübernahme. Voraussetzung für die Übernahme der Kosten ist der Nachweis der eigenen fehlenden Geldmittel durch Kontoauszüge, Leistungs- oder Rentenbescheide und Nachweise über laufende Ausgaben wie Miete oder Kredite. Den Antrag auf Kostenübernahme können nur Menschen stellen, die bestattungspflichtig sind.
War der oder die verstorbene Familienangehörige bereits Leistungsempfänger von Sozialhilfe, ist dieses Sozialamt auch der zuständige Kostenträger für die Bestattungskosten. Andernfalls ist das Sozialamt des Bezirkes zuständig, in dem der Tod eintrat.
Gern helfen wir unseren Kunden bei der Antragsstellung. Durch die starke Belastung der Berliner Amtsstuben übernehmen wir Aufträge bereits vor dem Vorliegen der Kostenübernahmeerklärung.