günstige Sozialbestattung Berlin
Sozialbestattung in Berlin
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Auch die Sargbestattung führen wir als Sozialbestattung nach § 74 SGB XII durch. In diesem Fall übernimmt das zuständige Sozialamt die anfallenden Bestattungs- und Friedhofskosten für Familienangehörige, die zwar bestattungspflichtig sind, jedoch keine finanziellen Mittel dafür aufwenden können. Eine individuelle und würdevolle Erdbestattung trotz stark eingeschränktem finanziellen Rahmen ist uns sehr wichtig, denn dieser Tag wird für immer die letzte Erinnerung an den lieben dahingegangenen Menschen sein.
Wir führen die würdige Erdbestattung im Sarg als Sozialbestattung in Berlin durch. Kosten für Angehörige: 0€!

In Berlin leben viele Menschen, die sich mit ihren bescheidenen Einkünften tapfer durchs Leben schlagen. Eine so große, finanzielle Ausgabe wie die Bestattung können sie jedoch nicht leisten. Wenn die verstorbene Person auch kein Vermögen hinterlässt und auch keine Bestattungsvorsorge hatte, kommt zum Verlust und Schmerz auch noch die Sorge um die Bezahlung der Beisetzung. Wer bestattungspflichtig ist, muss sich trotzdem um die Beerdigung kümmern. Für diese Fälle gibt es die Möglichkeit, die Kostenübernahme und damit eine Sozialbestattung zu beantragen.
Dieser Antrag auf Kostenübernahme wird bei zuständigen Sozialamt gestellt. Da die Bearbeitungszeiten bei den Berliner Ämtern sehr lange sein können, übernehmen wir schon vor dem Erhalt der Kostenübernahmebestätigung die Betreuung des Sterbefalls. So sind wir für die Angehörigen schnell eine erfahrene und liebevolle Hilfe an ihrer Seite, die in dieser schwierigen Zeit einen Teil der Last von ihren Schultern nimmt.
Bei schlechter Finanzlage macht der Antrag auf Kostenübernahme immer Sinn. Und nicht nur für Sozialhilfe-Empfänger, denn auch bestattungspflichtige Angehörige wie Rentner, Studenten oder einfach Geringverdiener erhalten in vielen Fällen den positiven Bescheid über die Übernahme der Kosten. Gern sind wir beim Ausfüllen des Antrages behilflich.
Bestattungspflichtig sind grundsätzlich Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, die Eltern, die volljährigen Geschwister und die Großeltern des verstorbenen Menschen. Vorrangig bestattungspflichtig sind die Erben.
In der Kostenübernahme für eine Sargbestattung sind alle Bestatterleistungen und die Friedhofsgebühren enthalten. Hierbei werden Leistungen in einfacher Ausführung bezahlt. Möchten Angehörige im Rahmen einer Sozialbestattunng also mehr als den einfachen Sarg mit schlichtem Blumenschmuck, muss der Aufpreis hierfür selbst getragen werden. Deshalb gestalten wir unsere Sozialbestattung im Sarg persönlich und würdevoll im Rahmen der Kostenübernahme für 0€ und informieren auf Wunsch über optionale Zusatzleistungen.
Bei einer Sargbestattung entstehen Kosten für die Überführungen, für die Kühlung, den Sarg und den einfachen Blumenschmuck. Auch die sichere Erledigung aller Formalitäten durch uns als Bestatter von der amtlichen Abmeldung, den Abmeldungen bei Kranken- und Rentenkassen, der Beantragung der Sterbeurkunden bis hin zur Organisation der Beerdigung gehört dazu.
Diese Kosten werden vom Sozialamt übernommen:
Es ist notwendig, den Antrag auf Kostenübernahme der Bestattung mit der Begründung nach § 74 SGB XII gerade in Berlin so schnell wie möglich zu stellen, denn die Bearbeitung wird erfahrungsgemäß längere Zeit in Anspruch nehmen. Zum Antrag gehören auch die Nachweise für die fehlende, finanzielle Leistungsfähigkeit der bestattungspflichtigen Person. Das sind neben dem Leistungbescheid oder Rentenbescheid Kontoauszüge, aus denen laufene Ausgaben wie Miete oder Ratenzahlungen ersichtlich sind.
Wichtig zu wissen: Den Antrag auf Kostenübernahme können nur Menschen stellen, die bestattungspflichtig sind.
Wenn der oder die verstorbene Familienangehörige bereits Leistungsempfänger von Sozialhilfe war, wird der Antrag auf bei diesem Sozialamt als der zuständige Kostenträger für die Bestattungskosten gestellt. In allen anderen Fällen ist das Sozialamt des Bezirkes zuständig, in dem oder die Verstorbene verstorben ist.
Gern helfen wir unseren Kunden bei der Antragsstellung. Durch die starke Auslastung der Berliner Ämter und den daus folgenden Bearbeitungszeiten übernehmen wir Ihren Auftrag für die Sozialbestattung im Sarg bereits vor dem Vorliegen der Kostenübernahmeerklärung.