günstige Sozialbestattung Berlin
Sozialbestattung in Berlin
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Die Seebestattung gilt als recht kostenintensiver Beerdigungstyp, weshalb finanzschwache, bestattungspflichtige Angehörige diese Möglichkeit schnell verwerfen. Und tatsächlich können sich bei einer Beisetzung im Meer die Kosten stärker aufsummieren. Ist die Seebestattung jedoch der absolute Wunsch der verstorbenen Person gewesen, können wir diese besondere Naturbestattung auch als Sozialbestattung ermöglichen. Gern zeigen wir den Angehörigen im Gespräch auf, wie eine solche Seebestattung als Sozialbestattung aussehen kann.
Bei einer Sozialbestattung nach § 74 SGB XII erfolgt Kostenübernahme der Bestattungskosten durch das Sozialamt des zuständigen Berliner Bezirks bis zur Erstattungsgrenze. So können in Berlin auch finanziell schlechter gestellte, bestattungspflichtige Menschen ihre Angehörigen würdig beisetzen lassen. So funktioniert bei sorgfältiger Planung auch eine Seebestattung.
Wir kümmern uns und führen die Seebestattung als Sozialbestattung für Angehörige für 0€ durch! Lassen Sie sich in Ruhe bei uns beraten.
Nicht jeder hat umfangreiche Ersparnisse oder ein gutes Monatseinkommen, mit denen unerwartete, größere Ausgaben wie eine Bestattung in der Familie bezahlt werden können. Ganz im Gegenteil, viele Menschen müssen mit sehr wenig Geld auskommen. Sei es, weil sie Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, eine niedrige Rente bekommen oder einfach trotz Job zu wenig Geld verdienen. Für solche Fälle ist die Kostenübernahme der Bestattungskosten gedacht. So können auch Mittellose ihre Familienangehörigen liebevoll und angemessen bestatten lassen. Und mit unserer Hilfe vielleicht ihren Lieben den letzten Wunsch nach einer Seebestattung erfüllen.
Die Kosten dafür können vom zuständigen Sozialamt getragen werden. Das gilt für unsere Leistungen als Bestattungsunternehmen und für die Reedereigebühren. Den Antrag können nur bestattungspflichtige Personen stellen, die nachweislich nach § 74 SGB XII kein Geld für die Bestattung aufwenden können.
Bestattungspflichtig sind grundsätzlich Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, die Eltern, die volljährigen Geschwister und die Großeltern des verstorbenen Menschen. Vorrangig bestattungspflichtig sind die Erben.
Zu den übernommenen Bestattungskosten gehören die für die notwendigen Leistungen rund um einen Sterbefall. Dazu zählen die Formalitäten mit der amtlichen Meldung und den Abmeldungen bei Kranken- und Rentenkasse, die Beantragung der Sterbeurkunde, die Kremierung mit Kremierungssarg und eine einfache Seeurne sowie die Überführungen. Auch die Reedereikosten werden abgerechnet.
Voraussetzung für die Übernahme der Kosten ist ein Vorliegen der Bestattungspflicht des Antragstellers und dessen Nachweis der eigenen fehlenden Mittel durch Kontoauszüge, Leistungs- oder Rentenbescheide und Nachweise über laufende Ausgaben wie Miete oder Kredite. Unbedingt empfohlen wird die zeitnahe Antragsstellung auf die Kostenübernahme.
War der oder die verstorbene Familienangehörige bereits Leistungsempfänger von Sozialhilfe, ist dieses Sozialamt auch der zuständige Kostenträger für die Bestattungskosten. Andernfalls ist das Sozialamt des Bezirkes zuständig, in dem der Tod eintrat.
Gern unterstützen wir unsere Kunden bei der Antragsstellung. Durch die langen Bearbeitungszeiten in der Berliner Verwaltung übernehmen wir Aufträge bereits vor dem Vorliegen der Kostenübernahmeerklärung.